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NIW AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
der Norddeutschen Investment- Wirtschaftszkanzlei GmbH , Georgstr. 38 , 30159 Hannover („NIW“)
Allgemeine Hinweise
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.2. Sie gelten für die Vermittlung von Finanzprodukten von Finanzdienstleistern an Mandanrwn durch die NIW über den unter http://www.norddeutsche-investment.com erreichbaren Webauftritt („Website“).
1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich durch die NIW bestätigt werden.
2. Berechtigter Kundenkreis
2.1. Die Leistungen der NIW richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
2.2. Mandanten dürfen die Leistungen der NIW daher nur selbst als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder als Vertreter eines Unternehmers im Sinne von § 14 BGB in dessen Namen in Anspruch nehmen.
2.3. Mit seinem Vertragsangebot (siehe Ziffern 3.2 und 3.3) bestätigt der Mandant, insoweit zur Inanspruchnahme der Leistungen der NIW berechtigt zu sein und diese Leistungen nur im Rahmen dieser Berechtigung in Anspruch zu nehmen.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Bereitstellung der Website, insbesondere der Funktionalität zur Anfrage einer Finanzierung ist kein Vertragsangebot der N I W.
3.2. Nach Durchlaufen des Vorganges zur Anfrage einer Finanzierung auf der Website unterbreitet der Kunde gegenüber der NIW durch Betätigen des Buttons „Unverbindlich anfragen“ ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit der NIW.
3.3. Mit Betätigen des Buttons „Unverbindlich anfragen“ akzeptiert der Kunde zugleich diese AGB und nimmt diese in sein Vertragsangebot auf. Der Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen der NIW.
3.4. Bis zur Abgabe seines Angebotes kann der Kunde über „Zurück“-Buttons die vorherigen Schritte des Anfragevorganges erreichen und dort jederzeit seine Angaben korrigieren.
3.5. Nach Betätigen des Buttons „Absenden“ sendet die NIW dem Kunden eine E-Mail mit einem Link an die während des Anfragevorganges angegebene E-Mail-Adresse. Mittels dieser E-Mail bestätigt die NIW den Zugang des Angebotes des Kunden. Durch das Anklicken des Links bestätigt der Kunde seine E-Mail-Adresse.
3.6. Das von dem Kunden unterbreitete Angebot nimmt die NIW an, wenn sie mit dem Mandanten Kontakt zur Abstimmung eines Termins für ein Unternehmergespräch aufnimmt.
4. Leistungen der NIW; Verhältnis zwischen Mandant und Finanzdienstleister
4.1. Die NIW ist ausschließlich als Vermittlerin von Vertragsabschlüssen zwischen Mandanten und Finanzdienstleistern/ Bankpartnern tätig.
4.2. Für die NIW besteht gegenüber dem Mandanten keine Verpflichtung zum Tätigwerden; ein Alleinauftrag besteht nicht.
4.3. Die NIW führt mit dem Mandanten auf Basis der Finanzierungsanfrage des Kunden ein kostenloses Unternehmergespräch zu dessen Finanzierungswunsch und holt auf Basis von dessen Angaben und übermittelten Dokumenten bei Finanzdienstleistern/ Bankpartnern Produktvorschläge ein.
4.4. Stellen Finanzdienstleister Rückfragen oder fordern sie weitere Dokumente an, wird die NIW die betreffenden Informationen und Dokumente bei dem Mandanten anfordern.
4.5. Der Mandant ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderung unverzüglich anzuzeigen. Der Mandant trägt die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.
4.6. Die NIW übernimmt keine Gewähr dafür, dass Finanzdienstleister/ Bankpartner tatsächlich Produktvorschläge erstellen. Die NIW ist gegenüber dem Mandantwn nicht verpflichtet, etwaige Produktvorschläge von Finanzdienstleistern/ Bankpartnern auf Aktualität, Geeignetheit oder Richtigkeit zu überprüfen.
4.7. Etwaige Produktvorschläge von Finanzdienstleistern wird die NIW dem Mandanten zugänglich machen. Die Produktvorschläge stellen eine Aufforderung an den Mandanten zur Angebotsabgabe gegenüber dem Finanzdienstleister dar. Gibt der Mandant ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über ein Produkt ab, leitet die NIW die Finanzierungsanfrage an den betreffenden Finanzdienstleister/Bankpartner weiter. Damit enden die Leistungen der NIW gegenüber dem Mandanten; eine etwaige Annahme des Angebotes durch den Finanzdienstleister/Bankpartner erfolgt unmittelbar gegenüber dem Mandanten.
4.8. Die NIW übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Vertragsschluss zwischen dem Mandanten und dem Finanzdienstleister erfolgt. Ein etwaiger Vertragsschluss findet ausschließlich zwischen dem Mandant und dem Finanzdienstleister statt. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Die NIW ist keine Partei dieses Vertrages und bietet selbst keine Finanzprodukte an.
4.9. Der Mandant wird der NIW unverzüglich jeden Abschluss eines durch diese vermittelten Vertrages mit einem Finanzdienstleister anzuzeigen. Dabei gilt ein Vertrag als durch NIW vermittelt, wenn die NIW für den Abschluss mitursächlich war.
5. Entgelt / Provision
5.1. Der Mandant erhält nach Durchführung des Unternehmergesprächs von der NIW ein freibleibendes Angebot mit einer Darstellung aller Gebühren für den Fall der Fortsetzung der Leistungen der NIW. Kosten fallen für den Mandanten nur an, wenn sich die Parteien auf eine Fortsetzung der Leistungen der NIW auf Basis dieses Angebots einigen. Für die Maklertätigkeit (Nachweis und/oder Vermittlung) erhält NIW eine erfolgsabhängige Provision vom Auftraggeber. Die Provision beträgt 5 % des Betrages/Wertes der dem Auftraggeber vom Kapitalgeber zur Verfügung gestellten Finanzierung/Leasing/Mietkauf/Factoring/Einkaufsfinanzierung/Bürgschaft zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; stellt der Kapitalgeber Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung, beträgt die Provision abweichend hiervon 5 -8%. Die Provision ist fällig bei Auszahlung durch den Kapitalgeber an den Auftraggeber/Mandanten und innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung der NIW zu zahlen. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vorstehenden Provisionen auch verpflichtet, wenn die Finanzierung von einem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) oder von einem Unternehmen, an dem der Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, in Anspruch genommen wird. Der Auftraggeber wird NIW über die Absicht einer solchen inanspruchnahme unverzüglich informieren und alle für die Berechnung und Durchsetzung des Provisionsanspruchs relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
5.2 Der Auftraggeber/ Mandant verpflichtet sich, NIW über sämtliche zur Berechnung der Vergütungerforderlichen Umstände zu informieren, und auf Anfrage Einsicht in die Bücher zu gewähren und Kopien der Vertragsunterlagen zu übersenden. NIW wird ermächtigt, die Auskünfte auch bei den Kapitalgebern zu erfragen und entbindet diese ausdrücklich von einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber NIW.
5.3. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertragsschlusses zwischen dem Mandanten und dem Finanzdienstleister hat die NIW gegenüber dem jeweiligen Finanzdienstleister einen Provisionsanspruch auf Grundlage von mit diesem geschlossenen Verträgen.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die der Umgehung des Provisionsanspruchs der NIW gegen den Finanzdienstleister dienen.
6. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
6.1. Die NIW haftet unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz im Falle von (1) einem arglistigen Verschweigen von Mängeln; (2) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen; (3) zu vertretenden Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit; und (4) in den Kosten der Rechtsverfolgung begründeten Verzugsschäden im Sinne des § 288 Abs. 6 BGB.
6.2. Auch darüber hinaus haftet die NIW auf Schadensersatz bei einer zu vertretenden Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Mandant daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, ist der Höhe nach aber auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn kein Fall der Ziffer 6.1 vorliegt.
6.3. Eine über die Ziffern 6.1 und 6.2 hinausgehende Haftung der NIW auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
6.4. Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen der Ziffern 6.1 bis 6.3 gelten nicht für eine etwaige Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle einer zwischen den Parteien vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (z.B. Garantie) gilt abweichend von den der Ziffern 6.1 bis 6.3 die getroffene Vereinbarung.
6.5. Ziffer 6 gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der NIW, sollten diese gegenüber dem Mandanten unmittelbar haften.
7. Rechtswahl
7.1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem materiellen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
7.2. Zur Klarstellung: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
8. Gerichtsstand
8.1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist vorbehaltlich Ziffer 8.2 ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien der Sitz der NIW, derzeit Hannover, Deutschland.
8.2. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften begründete ausschließliche Gerichtsstände bleiben von der vorstehenden Regelung der Ziffer 8.1 unberührt.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
10. Vertragssprache und Vertragstext
10.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien erfolgt in deutscher Sprache. Vertragssprache ist deutsch.
10.2. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von der NIW gespeichert, ist dem Mandanten dort aber grundsätzlich nicht zugänglich. Etwaig bestehende Auskunftsansprüche des Mandanten gegen die NIW bleiben unberührt. Die NIW empfiehlt dem Mandanten daher, diese AGB vor Vertragsschluss herunterzuladen/heruaszukopieren und zu speichern.
11. Plattform zur Online-Streitbeilegung / Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
11.1. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.
11.2. Die NIW ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
11.3. Die E-Mail-Adresse der NIW findet sich in dem unter http://www.norddeutsche-investment.com./impressum abrufbaren Impressum.